Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Vertragspartner
Scherbarth Solutions – Fabien Scherbarth
Berggärtenstraße 44
56564 Neuwied
Deutschland
Telefon: 02631 9787561
E-Mail: info@scherbarth-solutions.de
Website: www.scherbarth-solutions.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE335184329
§ 2 Geltungsbereich und Kundenkreis
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Scherbarth Solutions und ihren Kunden über IT-Dienstleistungen, Reparatur- und Serviceleistungen, Hosting-Leistungen, Webdesign, Beratungsleistungen, Server- und Netzwerktechnik sowie sonstige angebotene Leistungen.
Sie gelten gegenüber Verbrauchern und gegenüber Unternehmern.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Einzelne Bestimmungen dieser AGB gelten nur für eine der beiden Gruppen. Dies ist in der jeweiligen Bestimmung ausdrücklich angegeben. Alle übrigen Bestimmungen gelten für beide Gruppen gleichermaßen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Scherbarth Solutions ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 3 Vertragsgegenstand
Scherbarth Solutions bietet insbesondere folgende Leistungen an:
- IT-Beratung und Projektplanung
- Netzwerk- und Serverlösungen
- Virtualisierungslösungen (z. B. Proxmox)
- IT-Support und Wartung
- Reparatur und Instandsetzung von Computern, Notebooks und sonstiger Hardware
- Installation, Einrichtung und Datenübernahme
- Webdesign und Webentwicklung
- Webhosting und Cloud-Dienste
- Domainregistrierung und Domainverwaltung
- SSL-Zertifikate
- Software-Lizenzen
- Automatisierte Webseitenanalysen und technische Bewertungen
- Lieferung von Hardware und Ersatzteilen
- Sonstige IT-Dienstleistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Kostenvoranschlag oder Vertrag.
§ 4 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Angebote und Kostenvoranschläge von Scherbarth Solutions sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Die Beauftragung kann insbesondere erfolgen:
- über das Kundenportal
- per E-Mail
- telefonisch
- schriftlich oder in Textform
- vor Ort
Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald Scherbarth Solutions die Beauftragung in Textform bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
Der Vertragstext wird gespeichert und dem Kunden im Kundenportal dauerhaft zugänglich gemacht. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 5 Kundenportal
Scherbarth Solutions stellt dem Kunden ein persönliches Kundenportal zur Verfügung. Dort werden Angebote, Kostenvoranschläge, Aufträge, Verträge und Rechnungen bereitgestellt und können jederzeit abgerufen und heruntergeladen werden.
Der Kunde erhält eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald ein neues Dokument bereitsteht. Die Bereitstellung im Kundenportal gilt als Zugang des Dokuments.
Angebote, Kostenvoranschläge und Verträge können im Kundenportal angenommen oder abgelehnt werden. Die Annahme im Portal steht einer Annahme in Textform gleich. Zeitpunkt und Umstände der Annahme werden protokolliert.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Verlust oder Missbrauch von Zugangsdaten ist unverzüglich mitzuteilen.
Der Kunde hält seine im Portal hinterlegten Kontakt- und Rechnungsdaten aktuell.
§ 6 Preise
Maßgeblich sind die im Angebot, Kostenvoranschlag oder Vertrag genannten Preise.
Scherbarth Solutions wendet die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an. Umsatzsteuer wird nicht berechnet und in Rechnungen nicht ausgewiesen. Alle angegebenen Preise sind daher Endpreise und gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern in gleicher Höhe.
Anfallende Versand-, Liefer- oder Anfahrtskosten werden gesondert ausgewiesen.
Entfallen die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung, wird die gesetzliche Umsatzsteuer ab diesem Zeitpunkt zusätzlich berechnet und ausgewiesen. Bei laufenden Verträgen mit Verbrauchern gilt dies frühestens vier Monate nach Vertragsschluss.
Leistungen nach Aufwand werden nach den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen abgerechnet. Ist kein Satz vereinbart, gilt die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültige Preisliste von Scherbarth Solutions.
§ 7 Zahlungsbedingungen und Verzug
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Akzeptierte Zahlungsarten:
- Banküberweisung
- PayPal
- Stripe
- Barzahlung vor Ort
- weitere vereinbarte Zahlungsarten
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
Gegenüber Verbrauchern tritt Verzug frühestens ein, wenn der Verbraucher gemahnt wurde oder wenn er 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung nicht geleistet hat und in der Rechnung auf diese Folge besonders hingewiesen wurde. Die Verzugszinsen betragen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Für die zweite und jede weitere Mahnung wird eine Mahnpauschale von 3,00 € berechnet; dem Verbraucher bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
Gegenüber Unternehmern betragen die Verzugszinsen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Zusätzlich wird die gesetzliche Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB berechnet.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht Unternehmern nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu; die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
§ 8 Abschlagszahlungen und Vorauszahlungen
Scherbarth Solutions ist berechtigt, bei Projekten angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen. Bereits geleistete Abschlagszahlungen werden auf die Schlussrechnung angerechnet.
Gegenüber Unternehmern kann bei Hardware- und Lizenzbestellungen eine Vorauszahlung von bis zu 100 % des Bestellwerts verlangt werden.
Gegenüber Verbrauchern wird eine Vorauszahlung nur für solche Teile und Geräte verlangt, die eigens für den Auftrag beschafft werden und nicht ohne Weiteres anderweitig verwendbar sind, und nur in Höhe der tatsächlichen Beschaffungskosten. Im Übrigen ist die Vergütung nach Erbringung der Leistung fällig.
§ 9 Leistungserbringung
Scherbarth Solutions erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und nach bestem Wissen und Gewissen.
Termine und Fristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform zugesichert wurden.
Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde erforderliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
Scherbarth Solutions ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und abzurechnen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
§ 10 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere zur:
- rechtzeitigen Bereitstellung aller erforderlichen Informationen
- Bereitstellung notwendiger Zugangsdaten
- Bereitstellung geeigneter technischer Voraussetzungen
- Mitwirkung bei Fehleranalysen
- zeitnahen Freigabe von Zwischenergebnissen
- Sicherung seiner Daten vor Übergabe eines Geräts oder vor Beginn der Arbeiten
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Scherbarth Solutions. Hierdurch entstehende Zusatzaufwände können gesondert berechnet werden.
§ 11 Projektunterbrechung und Annahmeverzug
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder verzögert sich ein Projekt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist Scherbarth Solutions berechtigt, bereits erbrachte Leistungen abzurechnen.
Ruht ein Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden länger als 30 Kalendertage, kann Scherbarth Solutions das Projekt bis zur Wiederaufnahme zurückstellen. Hierdurch entstehende Mehraufwände können gesondert berechnet werden.
§ 12 Reparatur- und Serviceaufträge
12.1 Ablauf: Reparatur- und Serviceaufträge werden in folgenden Schritten abgewickelt: Übergabe oder Abholung des Geräts, Fehlerdiagnose, Angebot oder Kostenvoranschlag, Annahme durch den Kunden, Beschaffung erforderlicher Ersatzteile, Durchführung der Reparatur, Rückgabe und Abrechnung.
12.2 Diagnose: Die Fehlerdiagnose ist eine eigenständige Leistung. Sie ist kostenfrei, wenn der Kunde den anschließenden Reparaturauftrag erteilt. Lehnt der Kunde die Reparatur ab, wird für die Diagnose eine Pauschale nach der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste berechnet. Auf diese Pauschale und ihre Höhe wird vor Beginn der Diagnose hingewiesen.
12.3 Kostenvoranschlag: Ein Kostenvoranschlag wird nach bestem fachlichen Wissen erstellt. Er ist keine verbindliche Preiszusage. Zeigt sich während der Arbeiten, dass der veranschlagte Betrag um mehr als 15 % überschritten wird, werden die Arbeiten unterbrochen und der Kunde wird vor Fortsetzung informiert. Der Kunde entscheidet dann, ob die Arbeiten fortgesetzt werden.
12.4 Beginn erst nach Annahme: Mit der Reparatur wird erst begonnen und es werden erst Ersatzteile bestellt, wenn der Kunde das Angebot oder den Kostenvoranschlag angenommen hat.
12.5 Datensicherung: Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten vor Übergabe des Geräts selbst verantwortlich. Eine Datensicherung durch Scherbarth Solutions erfolgt nur, wenn sie gesondert beauftragt wurde.
12.6 Nicht reparable Geräte: Stellt sich heraus, dass eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, wird der Kunde informiert. Abgerechnet wird in diesem Fall nur die Diagnose nach 12.2.
12.7 Abholung: Der Kunde ist verpflichtet, das Gerät innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung der Fertigstellung abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist kann eine angemessene Lagergebühr berechnet werden; auf die Gebühr wird in der Mitteilung hingewiesen.
§ 13 Ersatzteile und Auftragsstornierung
13.1 Beschaffung im Auftrag des Kunden: Werden im Rahmen eines Auftrags Ersatzteile oder Hardwarekomponenten bestellt, erfolgt dies im Auftrag des Kunden auf Grundlage des angenommenen Angebots.
13.2 Stornierungskosten: Tritt der Kunde nach Annahme des Angebots vom Auftrag zurück oder reagiert er trotz Aufforderung und angemessener Nachfrist nicht mehr, ist Scherbarth Solutions berechtigt, die bereits entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen, insbesondere für bereits bestellte Ersatzteile.
13.3 Spezialbeschaffungen: Dies gilt in voller Höhe für speziell beschaffte oder nicht ohne Weiteres anderweitig verwendbare Teile.
13.4 Aufwandspauschale: Für Standardkomponenten, die anderweitig verwendet werden können, wird anstelle des vollen Teilepreises eine angemessene Aufwandspauschale für Beschaffung und Rücksendung berechnet.
13.5 Gegenbeweis: Dem Kunden bleibt in allen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
13.6 Widerrufsrecht: Ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 22 dieser AGB bleibt von den Regelungen dieses Paragrafen unberührt.
§ 14 Webdesign, Entwicklung und Abnahme
Nach Fertigstellung wird die Leistung dem Kunden zur Abnahme bereitgestellt.
Der Kunde hat die Leistung innerhalb von 14 Kalendertagen zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige in Textform, gilt die Leistung als abgenommen.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Abnahmefiktion nur, wenn Scherbarth Solutions den Verbraucher zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder nicht begründeten Abnahmeverweigerung hingewiesen hat.
Die produktive Nutzung der Leistung gilt ebenfalls als Abnahme.
Änderungswünsche nach erfolgter Abnahme stellen zusätzliche Leistungen dar und können gesondert berechnet werden.
§ 15 Nutzungsrechte
Sämtliche Nutzungsrechte an erstellten Webseiten, Designs, Programmierungen und sonstigen Arbeitsergebnissen gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.
Vor vollständiger Zahlung verbleiben sämtliche Rechte bei Scherbarth Solutions.
Von Dritten lizenzierte Software unterliegt den jeweiligen Lizenzbedingungen.
§ 16 Referenznennung
Diese Bestimmung gilt nur gegenüber Unternehmern.
Scherbarth Solutions ist berechtigt, abgeschlossene Projekte unter Nennung des Firmennamens des Kunden als Referenz auf der eigenen Website, in Präsentationen und in Werbematerialien zu verwenden. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen.
Gegenüber Verbrauchern erfolgt eine Referenznennung nur mit deren vorheriger ausdrücklicher Einwilligung.
§ 17 Domains
Die Registrierung von Domains erfolgt über externe Registrare und Vergabestellen. Scherbarth Solutions schuldet ausschließlich die Vermittlung der Registrierung.
Eine Garantie für die tatsächliche Vergabe oder dauerhafte Verfügbarkeit einer Domain wird nicht übernommen. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der gewünschten Domain selbst verantwortlich.
§ 18 Hosting- und Cloud-Leistungen
Scherbarth Solutions bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der angebotenen Hosting- und Cloud-Dienste. Eine durchgehende Verfügbarkeit von 100 % wird nicht geschuldet.
Geplante Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates oder technische Maßnahmen können vorübergehende Einschränkungen verursachen. Geplante Arbeiten werden, soweit möglich, vorab angekündigt und in nutzungsarme Zeiten gelegt.
Der Kunde ist für die von ihm gespeicherten Inhalte verantwortlich und stellt sicher, dass diese keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
§ 19 Externe Dienstleister, Drittsoftware und Open Source
Zur Leistungserbringung kann Scherbarth Solutions Dienste Dritter einsetzen, insbesondere Hosting-Anbieter, Rechenzentren, Domain-Registrare, Zahlungsdienstleister, Cloud-Anbieter oder Softwarehersteller.
Scherbarth Solutions haftet nicht für Leistungsstörungen, Ausfälle oder Verzögerungen, die durch solche externen Dienstleister verursacht werden und außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegen. Dies gilt nicht, soweit Scherbarth Solutions den Ausfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat; die Haftung nach § 24 bleibt im Übrigen unberührt.
Im Rahmen der Leistungserbringung können Open-Source-Komponenten eingesetzt werden. Für diese gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen der Hersteller oder Rechteinhaber.
Für Software-Lizenzen und Softwareprodukte Dritter gelten ergänzend die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers oder Rechteinhabers. Diese gehen im Konfliktfall den Regelungen dieser AGB vor.
§ 20 Datensicherung
Sofern keine gesonderte Backup-Leistung vereinbart wurde, ist der Kunde selbst für die Erstellung und Aufbewahrung von Datensicherungen verantwortlich. Auch bei vereinbarten Sicherungsleistungen wird empfohlen, zusätzliche eigene Sicherungen vorzuhalten.
§ 21 Automatisierte Analysen
Automatisierte Webseitenanalysen, technische Bewertungen, Lead-Scoring-Systeme oder ähnliche Auswertungen erfolgen ausschließlich nach technischen Kriterien.
Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder verbindliche Gutachten dar. Für Entscheidungen, die auf Grundlage solcher Analysen getroffen werden, bleibt der Kunde selbst verantwortlich.
Die durch automatisierte Analysen, KI-Systeme oder Software erzeugten Ergebnisse dienen ausschließlich Informationszwecken. Eine Garantie für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder wirtschaftlichen Erfolg wird nicht übernommen.
§ 22 Widerrufsrecht für Verbraucher
Diese Bestimmung gilt nur gegenüber Verbrauchern.
Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln – etwa per Telefon, E-Mail oder über das Kundenportal – geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
Die Einzelheiten, die Widerrufsfrist, die Folgen des Widerrufs und das Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung. Sie ist Bestandteil dieser AGB.
Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit ihrer Ausführung erst begonnen haben, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und widerruft er anschließend, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
§ 23 Gewährleistung
23.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte ohne Einschränkung. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre; sie beginnt mit der Übergabe der Sache oder der Abnahme der Werkleistung.
23.2 Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf Monate ab Übergabe oder Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen zwingenden Gesetzesrechts.
23.3 Untersuchungs- und Rügepflicht: Unternehmer haben gelieferte Waren und erbrachte Leistungen unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen (§ 377 HGB). Diese Pflicht gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
23.4 Nacherfüllung: Scherbarth Solutions ist berechtigt, Mängel zunächst durch Nachbesserung zu beseitigen. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers auf Wahl der Art der Nacherfüllung bleiben unberührt.
23.5 Gebrauchte Hardware: Wird ausdrücklich gebrauchte Hardware geliefert, wird auf den Gebrauchtzustand vor Vertragsschluss hingewiesen. Gegenüber Verbrauchern kann die Verjährungsfrist für gebrauchte Waren auf ein Jahr verkürzt werden, wenn dies vor Vertragsschluss ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
23.6 Kein Mangel liegt vor bei Fehlern, die auf unsachgemäßer Behandlung, Eingriffen Dritter, Veränderungen durch den Kunden, natürlichem Verschleiß oder auf einer vom Kunden vorgegebenen Systemumgebung beruhen.
§ 24 Haftung
24.1 Scherbarth Solutions haftet unbeschränkt bei:
- Vorsatz
- grober Fahrlässigkeit
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Übernahme einer Garantie
- Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
24.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
24.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
24.4 Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung entstanden wäre.
24.5 Nur gegenüber Unternehmern: Die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist zusätzlich auf die Höhe der jeweiligen Auftragssumme begrenzt. Bei Dauerschuldverhältnissen ist sie auf die im letzten Vertragsjahr gezahlte Vergütung begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
24.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Scherbarth Solutions.
§ 25 Höhere Gewalt
Scherbarth Solutions haftet nicht für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Stromausfälle, Cyberangriffe, Streiks, behördliche Maßnahmen oder Ausfälle externer Dienstleister.
Dauert das Ereignis länger als 30 Kalendertage an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den betroffenen Vertrag zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet; darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 26 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen geheim zu halten. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 27 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 28 Vertragsdauer und Kündigung
Soweit nicht anders vereinbart, werden Dauerverträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Projektverträge enden mit Projektabschluss.
28.1 Gegenüber Unternehmern gelten, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, folgende Kündigungsfristen:
- Wartungsverträge: 3 Monate zum Monatsende
- Hosting-Verträge: 1 Monat zum Laufzeitende
- Beratungsverträge: jederzeit zum Monatsende
28.2 Gegenüber Verbrauchern gilt: Die anfängliche Vertragslaufzeit beträgt höchstens 24 Monate. Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Wird er nicht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
28.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.
28.4 Kündigungen bedürfen der Textform. Sie können per E-Mail an info@scherbarth-solutions.de, per Post oder über das Kundenportal erklärt werden.
§ 29 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Scherbarth Solutions.
Nur gegenüber Unternehmern gilt ergänzend der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt: Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungsbetrags an Scherbarth Solutions ab; die Vorbehaltsware sichert außerdem alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
§ 30 Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Scherbarth Solutions ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 31 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
Gerichtsstand ist Neuwied, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 32 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 25. August 2026